Der vom Schulträger angebotene Reparaturservice für von ihm beschaffte audiovisuelle Geräte wurde zum 30. April 2020 endgültig eingestellt.

Bislang hatte der Schulträger für Schulen im Medienzentrum einen Reparaturservice für diese Geräte bereitgehalten. Durch die zunehmende Digitalisierung entstehen auch im Bereich des Medienzentrums veränderte Bedarfe. Deshalb erfolgte hier eine grundlegende Umstrukturierung des Medienzentrums zum Zentrum für digitale Lernwelten. Damit einher ging auch eine Anpassung der dort angesiedelten Aufgaben.

Aufgaben des Zentrum für digitale Lernwelten

Das Zentrum für digitale Lernwelten unterstützt seitdem in enger Zusammenarbeit mit dem für die Lehrerfortbildung zuständigen staatlichen Kompetenzteam und den Medienberatern der Bezirksregierung Lehrkräfte bei der Vermittlung von Medienkompetenz, hält in diesem Zusammenhang Beratungs- und Schulungsangebote vor, koordiniert die Medienentwicklungsplanung für die Schulen in städtischer Trägerschaft und bietet diverse Medien zur Ausleihe für den Unterrichtseinsatz.
Außerdem hält es mit dem MediaLab einen außerschulischen Lernort bereit.

Umgang mit Reparaturbedarf ab 1. Mai 2020

Wir empfehlen die als defekt gemeldeten Geräte zunächst sorgfältig durch für den First-Level-Support Zuständige der jeweiligen Schule überprüfen zu lassen. Ist bei dieser Prüfung tatsächlich ein Reparaturbedarf ermittelt worden, wenden die Schulen sich:

  • bei Geräten, die ab 2019 angeschafft wurden, an den für sie zuständigen IT-Sachbearbeiter beim Schulträger. Für solche Geräte besteht dort ein Garantie- und Servicevertrag, der bei Defekten greift.
  • bei Geräten, die vor 2019 angeschafft wurden, an eine Firma ihres Vertrauens, um den Schaden beheben zu lassen.
    Die Bezahlung erfolgt zunächst über das Schulgirokonto. Die entstandenen Kosten werden gegen einen entsprechenden Aufwandnachweis zum Ende eines jeden Schulhalbjahres entschädigt. Der Nachweis wird dem für die Schule zuständigen IT-Sachbearbeiter übermittelt.

Wichtiger Hinweis: Es gilt das Vergaberecht und die Dienstanweisung zu Schulgirokonten.